6. Februar 2024 I Christian Drave, LL.M.

AGB-Kontrolle

Der Versicherungsfall: Von wegen nicht kontrollfähig!

23. Dezember 2022

Season’s Greetings and a merry Christmas from us at NORDEN. Wishing everyone a happy, peaceful, and prosperous 2023.

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16. Dezember 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Compliance I Hinweisgeberschutz

Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz
Mit einem Jahr Verspätung hat der Bundestag gerade das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, mit dem sog. Whistleblower im beruflichen Umfeld künftig umfassend geschützt werden sollen. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie hätte eigentlich bereits zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Rechtsausschuss hatte zuletzt noch einige wesentliche Änderungen am Regierungsentwurf vom 19. September 2022 vorgenommen (Aufzählung nicht vollständig):
  • Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, dass sich interne und externe Meldestellen mit anonymen Meldungen hätten beschäftigen „sollen“. Nun „müssen“ sich die Meldestellen damit beschäftigen - gleichrangig mit nicht-anonymen Meldungen. Dafür müssen die Meldestellen entsprechende Vorkehrungen treffen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen.
  • Neu ist auch, dass Hinweisgeber Äußerungen von Beamtinnen und Beamten melden können, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen können (selbst wenn diese unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegen). Diese Last-Minute-Änderung steht im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die sog. Reichsbürger.
  • Das HinSchG schützt Whistleblower vor Repressalien. Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Neu ist, dass Hinweisgeber auch Schmerzensgeld verlangen können (Stichwort: Rufschäden).
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, bevor es in Kraft tritt. Dann sind Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, Meldestellen zu unterhalten. Private Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, Meldestellen einzurichten.

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15. Dezember 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Compliance I Lieferkette

Keine Verschiebung des Starts des Lieferkettengesetzes
Der Bundestag debattierte heute über die Verschiebung des Starts des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2025. Hintergrund ist ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die ein „regulatorisches Innehalten“ und die Aussetzung der Anwendung des LkSG fordert, weil deutsche Unternehmen (und ihre Lieferketten) gegenwärtig nicht nur angesichts der Nachwirkungen der Corona-Pandemie, sondern auch durch die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine „in ungeahnter Weise belastet“ seien. Über den Antrag wurde in der Sache nicht abgestimmt. Die Ampelkoalition votierte mit ihrer Mehrheit für eine Verweisung in den zuständigen Ausschuss.
Damit wird das LkSG zum 1. Januar 2023 rechtlich bindend für Unternehmen in Kraft treten, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer beschäftigen. 1 Jahr später gilt der Schwellenwert von 1000 Arbeitnehmern. Ihnen wird aufgegeben, bestimmte Sorgfaltspflichten im eigenen Unternehmen und entlang ihrer Lieferketten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtliche oder unweltbezogene Risiken vorgebeugt, minimiert oder beendet werden. Betroffen sind damit nicht nur Unternehmen, die diese Schwellenwerte erreichen. (Mittelbar) Betroffen sind auch die (kleinen und mittleren) Zulieferer dieser Unternehmen.
Spannend bleibt es an anderer Stelle. Die Verhandlungen über die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie gehen in eine entscheidende Phase, nachdem der Rat der Europäischen Union seine Verhandlungsposition am 30. November 2022 festgelegt hat. Der Richtlinien-Vorschlag sieht verschärfte Regelungen gegenüber dem LkSG vor – beispielsweise deutlich geringere Schwellenwerte für EU-Unternehmen (500 Beschäftigte, teilweise reichen mehr als 250 Beschäftigte) und für in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen. Die Kriterien beruhen auf der Zahl der Beschäftigten, dem weltweiten Nettoumsatz für EU-Unternehmen bzw. auf dem in der Union erzielen Nettoumsatz für Drittlandsunternehmen und festgelegten Risikosektoren (beispielsweise Textil, Landwirtschaft, Lebensmittel). Er enthält auch Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten, die den vollen Ersatz von Schäden sicherstellen sollen, die sich aus der Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten durch ein Unternehmen ergeben. Der weitergehende Vorschlag der EU-Kommission, auch explizite Sorgfaltspflichten für Unternehmensleiter (sog. „directors duties“) einzuführen, ist hingegen vorerst vom Tisch.
Der Richtlinienentwurf muss noch durch die Trilogverhandlungen, die in 2023 beginnen werden.

https://www.eiopa.europa.eu/tools-and-data/dashboard-insurance-protection-gap-natural-catastrophes_en

15. Dezember 2022 I Christian Drave, LL.M.

Elementarschadenversicherung I Pflichtversicherung

Naturgefahren: Historische Deckungslücke in Deutschland
Nur ein Viertel aller Schäden durch Naturgefahren in Europa waren im Zeitraum 1980 – 2021 versichert. Gravierend der Beitrag Deutschlands dazu: 78 Prozent aller Überschwemmungsschäden sind nicht versichert. Damit liegt Deutschland in Europa auf Rang zwei der höchsten Quote unversicherter Schäden durch Naturgefahren (nach Italien bei Erdbebenschäden).
Dies berichtet die europäische Versicherungsaufsicht European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA). Sie untersuchte die Deckungslücken in der Absicherung gegen Naturgefahren in Europa mit historischen und aktuellen Daten. Auszug aus den Kernaussagen:
  • Aktuell sind nur ca. ein Viertel aller Schäden durch Extremwetter und klimabezogene Risiken bzw. Naturgefahren versichert
  • Infolge des Klimawandels sind steigende Auswirkungen von klimabezogenen Extremereignissen in etlichen Regionen zu erwarten (insbes. durch Flutrisiken in Küstenregionen)
  • Die ohnehin bestehenden massiven Deckungslücken können sich vergrößern und Risiken gänzlich unversicherbar machen
  • Wichtige Elemente einer gesamtgesellschaftliche Resilienz seien neben proaktiven Maßnahmen zum Gebäudeschutz und besserer Lokalisation von Risiken ein „optimierter Versicherungsschutz“
Einige Länder setzen auf privaten Versicherungsschutz und ergänzende staatliche Absicherungen für Katastrophenszenarien (government backstops). Eine Pflichtversicherung hierzulande scheint noch nicht vom Tisch zu sein, jedenfalls aber nicht beschlossen.

8. Dezember 2022 I Christian Drave, LL.M.

Unterversicherung

Inflation: die neue Unterversicherung
Die inflationsbedingte Unterversicherung liegt bei 40 % aller kommerziellen Sachversicherungsverträge.
Die Inflation erodiert den Versicherungsschutz. Das Risiko: Unterversicherung. 

30. November 2022 I Dr. Maximilian Kosich

D&O I Gruppenversicherung

D&O-Gruppenversicherungsverträge: Wer vertreibt Versicherungen?
Sind D&O-Versicherungen Gruppenversicherungsverträge? Dieser Frage widmet sich Dr. Maximilian Kosich in seinem heutigen Beitrag - auch vor dem Hintergrund des neuen EuGH-Urteils vom 29. September 2022 (C-633/20). 
An der Antwort hängen gewichtige Rechtsfolgen für versicherungsnehmende Unternehmen, die den versicherten Personen unter der D&O regelmäßig den Versicherungsschutz verschaffen. Muss der Versicherungsnehmer einer D&O-Versicherung die Anforderungen der Gewerbeordnung (GewO), der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und möglicherweise auch die Beratungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfüllen? Dies wäre jedenfalls dann der Fall, wenn die D&O-Versicherung auch als Gruppenversicherung zu qualifizieren wäre. 

24. November 2022 I Cäsar Czeremuga und Christian Drave

Gruppenversicherung I Beitrag für VersicherungsPraxis

Versicherungsnehmer als Vermittler: Zeitenwende in der Gruppenversicherung nach EuGH-Urteil
In der Rubrik "Recht.Voraus" beleuchten wir für die Fachzeitschrift "Die Versicherungspraxis" des GVNW - Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. Trends in der Industrieversicherung.
Cäsar Czeremuga und Christian Drave gehen in ihrem aktuellen Beitrag ausführlich auf den Sachverhalt und die Auswirkungen in der Gruppenversicherung nach EuGH-Urteil vom 29.09.2022 ein.

10. November 2022 I Dr. Maximilian Kosich

Exzedentenversicherung

Die Rolle des Maklers in der Exzedentenversicherung: Status quo und Perspektiven
Nachdem NORDEN-Partner Christian Drave unlängst hier zu den Renewals in Internationalen Versicherungsprogrammen schrieb, geht es nun um Exzedentenversicherungstürme.
Welche Rolle spielen Makler beim Abschluss von Exzedentenversicherungen? Wie können bestehende Interessenkonflikte durch vertragliche Abreden gelöst werden?
Dr. Maximilian Kosich hat zu diesen Fragen einige Gedanken niedergelegt.

Foto: Franklin Berger - franklinberger.de

8. November 2022 I Auszeichnung

WirtschaftsWoche

NORDEN ist TOP-Kanzlei im Versicherungsrecht
Das Magazin WirtschaftsWoche veröffentlichte am 4. November 2022 ein Ranking der renommiertesten Kanzleien und Anwälte im Versicherungsrecht. Zum Kreis der Top-Kanzleien gehört erstmals auch NORDEN. Unsere Gründungspartner Cäsar Czeremuga und Christian Drave wurden als besonders empfohlene Anwälte ausgezeichnet.
Für das Ranking befragte das Handelsblatt Research Institut mehr als 1520 Juristen in 222 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 16 führenden Kanzleien und 24 besonders empfohlenen Anwälten für Versicherungsrecht.
Als junge Kanzlei freuen wir uns über die Auszeichnung. Bereits die Aufnahme von Christian Drave in das Ranking „Deutschlands beste Anwälte im Versicherungsrecht“ von Handelsblatt und Best Lawyers sowie unsere Auszeichnung als Finalist in der Kategorie „Newcomer“ bei den diesjährigen PMN Management Awards war eine große Anerkennung. Die aktuelle Auszeichnung durch WiWo ist ein weiterer Ansporn für unsere Arbeit.

3. November 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Gruppenversicherung I Gastkommentare für Versicherungswirtschaft und procontra

"Manche werden sich aus Gruppenversicherungen zurückziehen"
Das EuGH-Urteil vom 29. September 2022 (Az. C-633/20) beschäftigt Anbieter von Gruppenversicherungen. Für den B2C-Bereich gilt jetzt: Anbieter, die Verbrauchern Versicherungsschutz unter ihrem Versicherungsvertrag durch freiwilligen Betritt gegen Vergütung verschaffen, sind Vermittler. Die vom EuGH herangezogenen Kriterien dürften grundsätzlich auch für den B2B-Bereich gelten, also beispielsweise, wenn sich Kunden gegen gewerbliche oder industrielle Risiken absichern wollen. Diese Anbieter treffen jetzt umfangreiche Vermittlerpflichten.
Die nun erforderlichen Voraussetzungen erfüllen viele Anbieter von Gruppenversicherungen nicht, weil sie es bisher nicht mussten. Die vom EuGH ausgedehnten Anforderungen an die Anbieter könnten dazu führen, dass sich zahlreiche Anbieter aus der Gruppenversicherung verabschieden, weil sie Aufwand, Kosten und Haftungsrisiken scheuen. Anbieter, deren Geschäftsmodell sich maßgeblich auf eine Gruppenversicherung stützt, werden dazu eher bereit sein, als Anbieter, die den Versicherungsschutz nur als Neben- oder Zusatzprodukt anbieten. Der vom EuGH beabsichtige Verbraucherschutz könnte mehr schaden als er nützt.
Eine geeignete Vertragsgestaltung kann helfen, Risiken zu mindern. Auch neue Gruppenversicherungskonzepte kommen in Betracht.
Einige Anbieter bleiben vom EuGH-Urteil verschont. Wen das Urteil betrifft und wen nicht, hat Cäsar Czeremuga ich in einem Gastkommentar für die aktuelle November-Ausgabe des Fachmagazins Versicherungswirtschaft erläutert (ab Seite 8). Auch für das Online-Fachmagazin procontra bewertete Czeremuga das Urteil (Beitrag über Link frei abrufbar).

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20. Oktober 2022 I Christian Drave, LL.M.

Renewals I Internationale Versicherungsprogramme

Die Renewals – alte und neue Hürden
Die Renewals sind in vollem Gange. Wie erwartet, stehen sie im Eindruck der letzten Schadenjahre und der globalen Risikoentwicklung – mit Klimakrise, Krieg und Kalamitäten unterschiedlichster Art. Dabei ist vor allem die (Neu)Konzeption und Umdeckung internationaler Versicherungsprogramme bzw. -verträge anspruchsvoll. Dies zeigt sich auch aktuell im Zusammenhang mit den Renewals.
Die Renewals sind in vollem Gange. Wie erwartet, stehen sie im Eindruck der letzten Schadenjahre und der globalen Risikoentwicklung – mit Klimakrise, Krieg und Kalamitäten unterschiedlichster Art. Dabei ist vor allem die (Neu)Konzeption und Umdeckung internationaler Versicherungsprogramme bzw. -verträge anspruchsvoll. Dies zeigt sich auch aktuell im Zusammenhang mit den Renewals.
Die Renewals sind in vollem Gange. Wie erwartet, stehen sie im Eindruck der letzten Schadenjahre und der globalen Risikoentwicklung – mit Klimakrise, Krieg und Kalamitäten unterschiedlichster Art. Dabei ist vor allem die (Neu)Konzeption und Umdeckung internationaler Versicherungsprogramme bzw. -verträge anspruchsvoll. Dies zeigt sich auch aktuell im Zusammenhang mit den Renewals.

Bild: Chetraruc auf Pixabay

17. Oktober 2022 I Christian Drave, LL.M.

Kriegsausschlüsse I Gastbeitrag für Versicherungswirtschaft

Wollen Versicherer systemrelevant bleiben?
Fragt NORDEN-Partner Christian Drave im Fachmagazin Versicherungswirtschaft.
Diese Frage stellt sich angesichts der jüngeren Entwicklungen in der Versicherung von Cyberrisiken (knappe Kapazitäten, harte Beitragsanpassungen) – und vor allem mit Blick auf die Weichenstellungen für die zukünftige Entwicklung der Cyberversicherung. Viele (Rück-)Versicherer sind aktuell dabei, weitreichende Kriegsausschlüsse für die Cyberversicherung zu etablieren.
„Ausschlüsse sind Abschied, nicht Antwort“, schreibt Christian Drave. "Kriegsausschlüsse in der Cyberversicherung sind kein taugliches Mittel zu einer wirksamen und angemessenen Risikobegrenzung in der Cyberversicherung. Sie schaffen keine Vertragssicherheit, sondern erhebliches Konfliktpotenzial und stellen den wirksamen Versicherungsschutz für Cyberrisiken in Frage. Dies gilt unabhängig davon, ob man den Kriegsausschluss der AVB Cyber oder die „neuen“ Muster-Kriegsausschlussklauseln der Lloyd’s Market Association (LMA) betrachtet".
Warum das so ist, lesen Sie (mit einem kostenpflichtigen Abo) in der Versicherungswirtschaft heute.

Foto: Franklin Berger - franklinberger.de

14. Oktober 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Gruppenversicherung I Gastbeitrag für procontra

EuGH-Urteil bringt Gefüge der Gruppenversicherung ins Wanken
Wird ein Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung zum Vermittler, wenn er diese Police an andere gegen Provision verkauft? Der EuGH hat diese Frage in einem aktuellen Urteil bejaht. Damit treffen Anbieter jetzt Vermittlerpflichten und neue Haftungsrisiken. Einige Fragen sind weiter offen.
Bereits im Februar hat der EuGH einen Anbieter im Zusammenhang mit vorvertraglichen Informationspflichten als Versicherungsvermittler eingestuft.
In einem Gastbeitrag für das Finanzmagazin procontra hat NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, LL.M. das aktuelle EuGH-Urteil und seine Auswirkungen beleuchtet.

28. September 2022 I Events

E+S Rück Fachtagung

Klimaklagen - Zivilrechtliche Verantwortlichkeit bei Schäden und prozessuale Durchsetzbarkeit
NORDEN ist heute zu Gast bei der E+S Rückversicherung AG in Hannover. Die Jahrestagung des Rückversicherers wirft ein Schlaglicht auf "Emerging Risks", insbesondere unter Haftpflichtaspekten. Die Vorträge behandeln anspruchsvolle und sensible Themen: Nachhaltigkeit und ESG, D&O-Deckung als Auffangversicherung für Versäumnisse des Managements bei Nachhaltigkeits- und ESG-Erfordernissen, Kryptowährungen.
In unserem Vortrag beleuchten wir Klimaklagen. Erst- und Rückversicherer beobachten die Entwicklungen in Sachen „Climate Change Litigation“ genau – zu Recht. Die Zahl der Klimaklagen wächst. Nach wie vor stehen Staaten im Fokus der Kläger – Unternehmen, NGOs oder Privatpersonen. Doch immer mehr Klagen richten sich gegen private Unternehmen. Auch Unternehmensleiter geraten in den Fokus.
Unternehmen und Unternehmensleiter zivilrechtlich für Klima-Schäden verantwortlich zu machen ist schwierig. Die Herausforderungen bei der prozessualen Durchsetzung und mögliche Rechtsfragen und Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherung beleuchten wir in unserem heutigen Vortrag für die Teilnehmer*innen der Fachtagung.

Foto: Hans-Jürgen Herrmann - herrmann-fotografie.de

22. September 2022 I Auszeichnung

PMN Award Gala 2022

NORDEN als FINALIST ausgezeichnet
Wir haben in Frankfurt unseren Award als Finalist in der Kategorie "Newcomer" entgegengenommen. Mit dem Award werden junge, ungewöhnliche Kanzleigründungen geehrt. Bei der feierlichen PMN Award Gala im Festsaal des Senckenberg Instituts in Frankfurt nahmen 110 Gäste teil.
Die Jury würdigte die Erfolge der Kanzlei und insbesondere ihre moderne Ausrichtung: "Alle Geschäftsprozesse von NORDEN sind komplett digitalisiert, „das Headquarter der Kanzlei liegt in der Cloud“. So kann von jedem Ort auf die gesamte Kanzleiinfrastruktur zugegriffen werden, genutzt wird dabei eine Vielzahl an Software- und Legal Tech-Lösungen, aber auch eigens entwickelte Tools."
"Die Auszeichnung ist eine große Anerkennung unserer Arbeit und ein tolles Geburtstagsgeschenk zum einjährigen Kanzleijubiläum", erklärten die Kanzleigründer Cäsar Czeremuga und Christian Drave.

22. September 2022 I Events

Handelsblatt/Euroforum Tagung

Cyber Insurance 2022
Zwei Tage interessanter Begegnungen und Themen liegen hinter NORDEN-Partner Christian Drave, LL.M. und den anderen Referenten und Teilnehmern.
Kriegsausschlüsse in der Cyberversicherung: Ein zielführender, wirksamer und angemessener Weg zur Risikobegrenzung? Nein, meinen wir. Dazu bezog Christian Drave eine klare Position.
Cybersecurity und Haftung: Den klaren Trend zur Ausweitung der Haftungsrisiken von Unternehmen und Unternehmensleitern beleuchtete Christian Drave in seinem Vortrag an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Vielen Dank an die Moderatoren Prof. Dr. Florian Elert und Marc Surminski sowie dem Team von Handelsblatt und Euroforum.

15. September 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Legal Eye - Die Rechtskolumne

„Renewals“ – Wirkliche Erneuerungen?
Das Jahr von Cäsar Czeremuga als Kolumnist in der Rechtskolumne LegalEye des Versicherungsmonitor ist zu Ende. In seinem letzten Beitrag blickt er auf die „Renewals“. Denn längst haben die Diskussionen zwischen Industrieversicherern und Kunden begonnen.  Ja, es sind schwierige Zeiten, auch für die Versicherungswirtschaft mit Klimakrise, Krieg und Kalamitäten unterschiedlichster Art. 
Was wir in der Diskussion vermissen sind wirkliche „Renewals“: Erneuerungen im Sinne von „Innovation“. Stattdessen alte Antworten auf neue Fragen: Die Forderungen der Versicherer nach Ausschlüssen. Pandemieausschluss, überschießende Territorialausschlüsse mit Blick auf Russland, Ukraine und Belarus, Cyberwar/Cyber Operations-Ausschlüsse. Nicht alle Risiken sind versicherbar, nicht alle Entwicklungen vorhersehbar. Doch reaktiv nur Ausschlüsse? Wo ist die „Erneuerung“, die innovative, die einen Mehrwert bringt, die Probleme löst?
Weiteres relevantes Thema ist Nachhaltigkeit: Eine Transformation ist notwendig. In der gesamten Wirtschaft, insbesondere auch in der Versicherungswirtschaft. Und etliche Gesellschaften sind auf einem guten Weg, um „nachhaltig“ zu werden. Doch das betrifft bislang vor allem die Kapitalanlagenseite, wo die Versicherer natürlich einen bedeutenden Hebel und damit Verantwortung haben. Aber wie sieht es aus mit der Leistungsseite der Versicherung? Also mit wirklich nachhaltigen Versicherungsleistungen? Hier besteht Raum für Innovation. Beispielsweise in der Sachversicherung, wenn sich die Sicht nicht auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschränkt, sondern Nachhaltigkeit einen wesentlichen Maßstab für die Versicherungsleistung bildet.
Erneuerung ist auch durch Kooperation möglich, insbesondere wenn es um systemische Risiken wie Klima- oder Cyberrisiken geht. Wo und wie können Wirtschaft, Versicherungswirtschaft und Staat zusammenarbeiten, beispielsweise um Spitzenrisiken beziehungsweise Kumulrisiken abzupuffern, aber auch vorbeugend (Stichwort: Public Private Partnership)?
Es gibt sie, die Möglichkeiten zu echter Erneuerung. Den vollständigen Beitrag lesen Sie mit einem Abo.

9. September 2022 I Events

GVNW Symposium 2022

Umgang mit Cyber - und Betriebsunterbrechungsrisiken
Das GVNW Symposium hat Spaß gemacht!
Der GVNW - Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. hat viele neue Kontakte und wertvolle Diskussionen ermöglicht.
Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die gestern den Vorträgen von Wolfgang Straßer, Prof. Dr. Stefan Remhof und NORDEN-Partner Christian Drave zu Cyber- und Betriebsunterbrechungsrisiken lauschten - und für den regen Austausch im Anschluss an die Vorträge.
Christian befasste sich in seinem Vortrag mit Assistanceleistungen in der Cyberversicherung und mit den aktuell (leider) relevanter werdenden Kriegsausschlüssen.
Es gibt sie, die Möglichkeiten zu echter Erneuerung. Den vollständigen Beitrag lesen Sie mit einem Abo.

5. September 2022 I Events

Wir feiern

Ein Jahr NORDEN!

Vielen Dank für die vielen Glückwünsche und Geschenke zum Jubiläum (ein besonders leckeres Geschenk sehen Sie im Bild).
Am 1. September 2021 legten wir in Düsseldorf los. Mit unserer klaren Positionierung an der Seite versicherter Unternehmen, ihrer Entscheidungsträger und von Versicherungsmaklern haben wir einen Nerv getroffen. Die Nachfrage nach hochspezialisierter, erfahrener, authentischer und moderner Beratung zu Fragen unternehmensbezogener Versicherungen ist hoch. Unsere Kunden stehen vor gewaltigen Herausforderungen: Cyberangriffe, Krieg, Hochwasserschäden, Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken, Brandschäden, Energiekrise, Unterbrechung von Lieferketten. Wir sind stolz darauf, in diesen schwierigen Zeiten unsere Kunden rechtlich und strategisch zu unterstützen. Und wir sind dankbar für das, was wir im ersten Jahr erreicht haben. Ein guter Kurs, finden wir.
Am Wochenende feierten wir das erfolgreiche erste Jahr mit Family, Friends und Supportern der ersten Stunde mit einer Klassenfahrt in den Rheingau.
Vielen Dank an alle Kollegen, Kunden, Kooperationspartner und Weggefährten für das Vertrauen, begeisternde Gespräche und die wunderbare Zusammenarbeit.
Das erste Jahr verging wie im Flug. Wir freuen uns auf viele weitere.

2. September 2022 I Events

Partnertag 2022

Cybersecurity als Leitungsaufgabe

Shoutout an das Team der COMP.net GmbH für die gelungene Veranstaltung.
NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga war am 2. September 2022 auf dem Partnertag des hessischen IT-Unternehmens, auf dem sich Fachleute, Entscheidungsträger, Pioniere und Experten aus verschiedenen Branchen treffen.
Auf dem Programm standen Keynotes zu IT-Trends und Entwicklungen mittelständischer Unternehmen, sowie praktische Einsatzmöglichkeiten. 
Als Versicherungsrechtler war Czeremuga mit meinem Vortrag zum Thema Cybersecurity als Leitungsaufgabe eher der Exot. Wir danken den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das Interesse und die rege Teilnahme.

22. August 2022 I Christian Drave, LL.M.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Nachhaltigkeit - Die Verantwortlichkeit von Vorständen und Aufsichtsräten

Unternehmen müssen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Sie müssen sich beim Wort nehmen und an ihrem Handeln oder Nicht-Handeln messen lassen. Es gibt keinen Raum für Passivität.
Das schreibt auch der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Neufassung fest. Beim Thema Nachhaltigkeit nimmt er Vorstände und Aufsichtsräte in die Pflicht. 

Foto: Franklin Berger - franklinberger.de

10. August 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Internationale Versicherungsprogramme

Globaler Versicherungsschutz vs. deutscher Tellerrand
Was darf der Versicherungsnehmer erwarten, wenn er weltweiten Versicherungsschutz einkauft? Im Schadenfall beantworten diese Frage Versicherungsnehmer und Versicherer häufig unterschiedlich.
"Die Praxis zeigt ein grundlegendes Problem, wenn es um internationalen Versicherungsschutz geht: Industrieversicherer nehmen oft eine sehr deutsche Sicht ein und legen ein eingeschränktes Denken bei den eigenen Produkten an den Tag", kritisiert NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga in einem aktuellen Beitrag für den Versicherungsmonitor. An Beispielen aus der Strafrechtsschutzversicherung und der Exzedentenversicherung zeigt Czeremuga, wie der "deutsche Tellerrand" die Funktionalität internationaler Deckungen immer mehr in Frage stellt.
Den Beitrag lesen Sie (mit einem Premium-Abo) im Versicherungsmonitor.

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4. August 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Versicherungspraxis I Kolumne Recht.Voraus

Kein Abtauchen möglich: Haftungstrends bei Unternehmensleitern
In der Kolumne "Recht.Voraus" für die Versicherungspraxis beleuchten NORDEN Rechtsanwälte Trends in der Industrieversicherung.
In seinem aktuellen Beitrag für die Ausgabe 7/8 2022 geht Cäsar Czeremuga auf zwei Haftungstrends ein, die zukünftig für Unternehmen und Unternehmensleiter an Bedeutung gewinnen werden - Klimaverantwortlichkeit und die Verantwortlichkeit für Technologien und IT-Sicherheit.

Foto: Franklin Berger - franklinberger.de

28. Juli 2022 I Events

GVNW Symposium 2022

NORDEN referiert zu Umgang mit Unterbrechungsrisiken
Vom 7. bis zum 9. September 2022 findet in Unterschleißheim das GVNW Symposium wieder in Präsenz statt. Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. hat ein beeindruckendes Programm auf die Beine gestellt und wir freuen uns, mit einem Programmpunkt vertreten zu sein.
Am 8. September (17:20 bis 18:30 Uhr) sind wir Teil des Forums „Be Prepared - Umgang mit Cyber- und Unterbrechungsrisiken“. Das Forum richtet sich an mittelständische Unternehmen.
Wir freuen uns auf einen lebendige Diskussion und den persönlichen Austausch mit alten und neuen Kontakten.

27. Juli 2022 I Events

Handelsblatt I Euroforum

Jahrestagung Cyber Insurance 2022 rückt näher
Sind Sie schon angemeldet? Die Jahrestagung „Cyber Insurance“ rückt immer näher. Unser Netzwerk kann vergünstigt teilnehmen. Falls Sie Interesse an einem ermäßigten Ticket haben, schreiben Sie uns.
Es sind viele spannende Vorträge von hochkarätigen Branchenexperten angekündigt. Auch wir sind vertreten. NORDEN-Partner Christian Drave, LL.M. beleuchtet am zweiten Konferenztag die Haftung von Unternehmensleitern im Zusammenhang mit IT-Sicherheit.

24. Juli 2022 I Events

Managerhaftung I Cyberversicherung I D&O-Versicherung

Round Table: Managerhaftung für Unternehmer*innen
„Ich gehe bis nach Karlsruhe!“ - ein Satz, den Advokaten manchmal von ambitionierten Mandanten hören sollen. NORDEN-Partner Christian Drave, LL.M. machte den Weg. Diesmal jedoch nicht zu Gericht, sondern zum CyberForum Round Table.
In der beeindruckenden Location auf dem Gelände der Hoepfner-Privatbrauerei ging es am 22. Juli 2022 um IT-Risiken, Haftung, Versicherung. Mit Unternehmer*innen und C-Level Executives diskutierten Miriam Marx vom renommierten Maklerhaus MRH Trowe und Christian Drave zu diesen Themen.
Ein Dank an CyberForum und alle Teilnehmer*innen für die angenehmen und interessanten Begegnungen - trotz der jedenfalls für Nicht-Karlsruher ungewohnt heißen Temperaturen.

20. Juli 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Global Claims Review 2022

Feuer, Naturkatastrophen und fehlerhafte Verarbeitung Hauptursachen für Versicherungsschäden
Die AGCS untersuchte weltweit mehr als 530.000 Schadensfällen in den Jahren 2017 bis 2021 mit einem Gesamtwert von 88,7 Mrd. Euro. Die Analyse zeigt, dass fast 75 % der finanziellen Verluste auf zehn Schadensursachen zurückzuführen sind, wobei die vorgenannten drei wichtigsten Ursachen fast die Hälfte (45 %) der gesamten Schadensummen ausmachen.
Zudem erreichen Betriebsunterbrechungsschäden, insbesondere Rückwirkungsschäden, durch unterbrochene Lieferketten einen neuen Höchststand.
Auch hat die Schwere der Schäden zugenommen, die Inflation treibt die Kosten weiter in die Höhe. Laut AGCS-Report haben sich die Versicherungsansprüche von Unternehmen in den zurückliegenden fünf Jahren gesteigert. Grund sind höhere Sach- und Vermögenswerte, komplexerer Lieferketten und die zunehmenden Konzentration von Risiken an einem Ort.
Wer sich wundert und Cyber-Angriffe vermisst: ihre Zahl ist laut AGCS in den letzten Jahren deutlich gestiegen, auch wenn sie nicht zu den zehn häufigsten Schadensursachen gehören. Das bestätigt den Trend. Mittelfristig dürften es auch Cyber-Schäden in die Top 10 „schaffen“.

14. Juli 2022 I Events

Cyber I Managerhaftung

Managerhaftung für Unternehmer*innen
Am 22. Juli 2022 laden CyberForum e.V. und MRH Trowe Unternehmer*innen und C-Level Executives zu einem RoundTable ein. Auch wir von NORDEN sind am Start und freuen uns über die Einladung nach Karlsruhe.
Anhand von anschaulichen Schadenfällen aus der Praxis veranschaulichen Miriam Marx, Head of Financial Lines bei MRH Trowe, und unser Gründungspartner Christian Drave, welche Haftungsrisiken für Manager im Zusammenhang mit Cyberrisiken bestehen und wie diesen begegnet werden kann.  
Neben den Impulsvorträgen ist Zeit für Fragen, die anregende Diskussion und den fachlichen und persönlichen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden und mit den Referenten vorgesehen – dabei lernen die Teilnehmenden in einer kleinen Gruppe unter Kolleg*innen mit- und voneinander.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Foto: Franklin Berger - franklinberger.de

13. Juli 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Cyber I Managerhaftung

Neue EU-Regeln erhöhen Haftungsrisiko
Die EU-Richtlinie "NIS 2" steht kurz vor der Verabschiedung. Die Vorschriften für das Cyber-Risikomanagement, die Melde- und Berichtspflichten sowie Sanktionen bei Verstößen werden sich in Europa bald erheblich ändern.
Schon bald könnten Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein, die damit noch gar nicht rechnen. Der Anwendungsbereich wird im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie NIS auf einen größeren Teil der Wirtschaft ausgeweitet – auch über die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) nach dem deutschen IT-Sicherheitsgesetz hinaus.
Auch eine persönliche Haftung von Unternehmensleitern ist laut Richtlinie NIS 2 ausdrücklich gewollt. Danach sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Leitungsorgane betroffener Unternehmen Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und „für Verstöße gegen ihre Pflichten zur Gewährleistung der Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegt Verpflichtungen haftbar gemacht werden können“.
Die Richtlinie erläutert Cäsar Czeremuga in seiner aktuellen Kolumne für den Versicherungsmonitor.

7. Juli 2022

Neues Gesicht bei NORDEN

Willkommen im Team, lieber Max!

Ab dem 1. Juli 2022 ist Dr. Maximilian Kosich bei NORDEN Rechtsanwälte am Start und unterstützt uns bei der Beratung von versicherten Unternehmen und Versicherungsmaklern zu Rechtsfragen unternehmensbezogener Versicherungen – von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen im Schadensfall.
Seine Initiativbewerbung hat uns auf Anhieb überzeugt: Jahrgang 1995. Jurastudium in Berlin. Doktor der Rechte. Erst kürzlich erschien seine äußerst praxisrelevante Dissertation zur Exzedentenversicherung. Mehrere Jahre Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Armbrüster in Berlin mit Schwerpunkt Privat- und Industrieversicherungsrecht. Kickboxer. Surfer. Parliert auf Englisch und Spanisch. Entspannter und sympathischer Typ.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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5. Juli 2022 I Christian Drave, LL.M.

Climate Change Litigation

Global trends in climate change litigation

The number of climate-related lawsuits globally has doubled since 2015 – with roughly one quarter filed between 2020 and 2022. The “Global Trends in Climate Change Litigation: 2022 Snapshot” presented on 30 June 2022, provides for interesting insights. A good reading indeed. One key trend: The findings suggest that climate action increasingly focuses on personal responsibility of company directors for managing climate related risks.
Five areas to watch in the coming year are:
  • cases involving personal responsibility;
  • cases challenging commitments that over-rely on greenhouse gas removals or “negative emissions” technologies;
  • cases focused on short-lived climate pollutants;
  • cases explicitly concerned with the climate and biodiversity nexus and
  • strategies exploring legal recourse for the “loss and damage” resulting from climate change

29. Juni 2022 I Auszeichnungen

PMN Awards 2022

NORDEN im Finale

Wir sind nominiert für den diesjährigen PMN Award in der Kategorie „Newcomer“.
Mit dem PMN Award werden innovative Projekte aus Management und Business Services von Wirtschaftskanzleien sowie die überzeugendsten Newcomer-Kanzleien und die beste Managementpersönlichkeit / das beste Managementteam einer Kanzlei ausgezeichnet.
Es freut uns, dass wir die Jury überzeugen konnten. Jetzt heißt es Daumen drücken bis zur Preisverleihung am 22. September 2022.

24. Juni 2022 I Auszeichnungen

Ranking von Handelsblatt und Best Lawyers

Christian Drave zählt zu Deutschlands besten Anwälten im Versicherungsrecht

In den heute veröffentlichten Rankings von Handelsblatt und Best Lawyers zählt unser Gründungspartner Christian Drave, LL.M. erstmals zu Deutschlands besten Anwälten im Versicherungsrecht.
Die Erhebung basiert auf einer Umfrage des US-Verlages Best Lawyers, welcher in Deutschland speziell für das Handelsblatt die renommiertesten Rechtsberater in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren ermittelt. In dem Verfahren werden Wirtschaftsanwälte gefragt, welche Wettbewerber sie besonders empfehlen können.
Als junge Kanzlei freuen wir uns über diese Auszeichnung und bedanken uns herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Empfehlungen.

22. Juni 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Cyberversicherung I D&O-Versicherung

Cyberrisken und Versicherungsschutz: Eine Sparte läuft heiß. Welche Rolle wollen Versicherer spielen?

Sind Cyberrisiken (noch) versicherbar? Wenn wir es mit der Digitalisierung der Wirtschaft erst meinen – und das sollten wir – müssen sie versicherbar bleiben. Das bedeutet nicht, dass Versicherer allein in der Pflicht sind. Unternehmen haben einen hohen Nachholbedarf in Sachen Cyberhygiene. Ihr Mindset wandelt sich aber zunehmend. Cybersicherheit gewinnt an Bedeutung. Unternehmen sind bereit, mehr in ihre IT-Sicherheit zu investieren. Welche Rolle aber wollen die Versicherer zukünftig spielen, wenn es um die Absicherung von Cyberrisiken geht?
Für Handelsblatt Live beleuchten wir anhand von drei Aspekten den Kurs in Sachen Versicherungsschutz und Cyberrisiken:
  • Der falsche Weg: Kriegsausschlüsse in der Cyberversicherung
  • Die persönliche Haftung: Geschäftsleiter und IT-Sicherheit
  • Der Treiber Ransomware: Lösegeldforderungen als Richtgröße für Bußgelder

Kläger Saúl Luciano Lliuya beim Gletschersee Palcacocha, der aufgrund der Gletscherschmelze im Zuge des Klimawandels größer wird. Foto: Walter Hupiu Tapia / Germanwatch e.V

14. Juni 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Emerging Risks

Folgenreiche Klimaklage gegen RWE
Haftet ein Unternehmen für mitverursachte Klimarisiken? Ja, sagt das Oberlandesgericht Hamm. Das gelte angesichts der weltweiten Wirkung von freigesetzten Treibhausgasen auch für Schäden in der „globalen Nachbarschaft“.
Worum es geht, erläutert Cäsar Czeremuga in seiner aktuellen Kolumne für den Versicherungsmonitor.

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10. Juni 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Sachversicherung I Elementarschäden

Konturlose Obliegenheiten sind unwirksam
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 13. Mai 2022 (Az.: 7 U 71/21) bestätigt, was manch ein Versicherer bei der Gestaltung seiner Versicherungsbedingungen und in der Schadensregulierung missachtet: Wegen der einschneidenden Sanktionen, die an eine Obliegenheitsverletzung geknüpft sind, muss die vertraglich vereinbarte Obliegenheit des Versicherungsnehmers, also das ihm auferlegte Tun oder Unterlassen, klar und eindeutig erkennen lassen, was im Einzelnen von ihm verlangt wird. Andernfalls fehlt es an der wirksamen Vereinbarung der Obliegenheit.
Das OLG Frankfurt hat zwar nur einen Einzelfall entschieden und vorliegend eine "Rückstau-Klausel" gekippt, jedoch an einen wichtigen Grundsatz erinnert: Bevor das Verhalten des Versicherungsnehmers kritisch unter die Lupe genommen wird, muss zunächst die Obliegenheitsklausel auf den Prüfstand. Häufig ist diese unbestimmt und damit unwirksam. Der Versicherer kann dann keine Sanktionen aussprechen.

3. Juni 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Sachversicherung I Elementarschäden

Die Länder wollen die Pflichtversicherung
Die Länder wollen die Pflichtversicherung für Elementarschäden an privaten Gebäuden. Das ist ein Ergebnis der Frühjahrskonferenz der Ministerinnen und Minister der Länder, die gestern zu Ende ging. Jetzt soll der Bund eine Einführung prüfen. Hintergrund ist die Hochwasserkatastrophe 2021, die zu Milliardenschäden führte, die in vielen Fällen unversichert waren.
Die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung wird seit Jahren (immer wieder) diskutiert. Ihre Einführung scheiterte in der Vergangenheit an verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese haben die Landesjustizminister*innen grundsätzlich nicht mehr, insbesondere "wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen". Es kommt - das war schon vorher klar - auf ihre konkrete Ausgestaltung an.
Damit steht der Vorschlag der Versicherer (Versicherung von Naturgefahren mit Opt-out-Möglichkeit für Neu- und Bestandskunden), wir berichteten hier und hier, vor dem Aus.
Naturgefahren

Bild: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft - www.gdv.de

27. Mai 2022 I Christian Drave, LL.M.

Pflichtversicherung I Naturgefahren

Neue Beratungspflichten für Versicherer und Vermittler?
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft reagiert mit einem Positionspapier auf das Jahr 2021 mit dem höchstem Schadenaufkommen der Versicherer in ihrer Geschichte für die Versicherung gegen Naturgefahren.
Doch möglicherweise birgt dieser Vorschlag der Versicherungswirtschaft ein „long tail-Risiko“ für Versicherer und Vermittler mit Blick auf die Beratung.

19. Mai 2022 I Events

Euroforum Jahrestagung

Cyber Insurance 2022
SAVE THE DATE: Am 21. und 22. September 2022 findet die Euroforum Jahrestagung „Cyber Insurance 2022“ in Düsseldorf statt – das Klassentreffen der Cyber-Branchenexperten.
Wir von NORDEN schicken Christian Drave ins Rennen mit einem Vortrag zum Thema „Manage or Perish? Cybersecurity als Leitungsaufgabe“.

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10. Mai 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Insolvenzen I D&O

Insolvenzen: (An)Treiber für D&O Schäden
Ukraine-Krieg, auslaufende Corona-Staatshilfen, Lieferengpässe, steigende Energiekosten: Es droht eine Zunahme von Unternehmens-Insolvenzen – und damit eine steigende Zahl von Schadenersatzprozessen gegen verantwortliche Manager.
In seiner aktuellen Kolumne für den Versicherungsmonitor beleuchtet Cäsar Czeremuga Akteure, die dabei auch D&O-Schäden ansteigen lassen.

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27. April 2022 I Christian Drave, LL.M.

Mergers and Acquisitions (M&A)

Manage growth: International acquisitions and insurance cover
Acquisitions in an international context are a challenge. What should be considered prior to, on the course of and subsequent to a transaction from the perspective of insurance protection?
In his recent column „Toolbox“ for Trust Risk Control, NORDEN-Partner Christian Drave, LL.M takes up three aspects from NORDEN‘s legal advisory practice:
  • Insurance due diligence prior to the transaction
  • Insurance cover of the transaction itself
  • Insurance cover of the new company following the transaction

Bild: https://100jahremug.de/events/mug-science-day/

23. April 2022 I Events

Risk Management

Die größten Risiken unserer Zeit
Wir sind heute auf dem Science Day der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die Münchener Universitätsgesellschaft hat ein beachtliches Programm zusammengestellt.
In 9 Vorträgen gehen renommierte Wissenschaftler*innen den größten Risiken unserer Zeit nach: Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Terrorismus, Cyberrisiken, Inflation, Asteroiden, Sonnenstürme, Ressourcenengpässe, Migration. Leider fiel der Vortrag zu Pandemien aus.
Für uns ein perfekter Anlass - fern der üblichen Fachtagungen - uns mit Freunden, Kollegen und Kunden aus der „Risk-Community“ zu treffen und interdisziplinär auszutauschen.

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21. April 2022 I Christian Drave, LL.M.

Cybersicherheit I Corporate Governance

US-Börsenaufsicht fordert Cybersecurity-Kompetenz in Vorständen
Cyberrisiken gehören zu den wichtigsten Unternehmensrisiken. Das sehen auch Unternehmensleiter so, wie Umfragen und Risikobaromenter der letzten Jahre einhellig bestätigen. Doch wie steht es mit der Kompetenz zur Einschätzung von Cyberrisiken und ihrem Management?
Die US-Börsenaufsicht bestätigt einen Trend: Der Umgang mit Cyberrisiken ist Leitungsaufgabe. Oder, wie es hierzulande gerne heißt, „Chefsache“. Zu den von der US-Börsenaufsicht geforderten Regeln zur Besetzung von Vorständen börsennotierter Unternehmen mit Cybersecurity-Expertise berichtet Forbes.com:

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14. April 2022 I Christian Drave, LL.M.

Cyberversicherung I D&O-Versicherung I Kriegsausschlüsse

Eine neue Zeit der Ausschlüsse?
In der April-Ausgabe der Fachzeitschrift „Die VersicherungsPraxis“ sind NORDEN Rechtsanwälte mit einer neuen Kolumne vertreten. „Recht.Voraus“ – eine Rechtskolumne zu Trends in der Industrieversicherung.
Den Auftakt macht NORDEN-Partner Christian Drave. In seinem Beitrag beleuchtet er den Trend zu neuen Deckungsausschlüssen anhand von aktuellen Beispielen zu D&O-Versicherung, Cyberversicherung und dem Ausschluss von Kriegsgefahren.

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5. April 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Guppenversicherung

EuGH-Urteil: Droht ein Paradigmenwechsel?
Bislang galt: Der Versicherungsnehmer kann nicht zugleich Versicherungsvermittler sein. In einem aktuellen Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Versicherungsnehmerin einer Gruppenversicherung aber dennoch als Versicherungsvermittlerin eingestuft. „Diese Entscheidung könnte hierzulande eine Zeitenwende in der Gruppenversicherung einläuten – möglicherweise mit weitreichenden Folgen“, schreibt NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, LL.M. in seiner aktuellen Kolumne für den Versicherungsmonitor.
Die deutsche (fast einhellige) Sichtweise, wonach der Versicherungsnehmer in einer echten Gruppenversicherung nicht zugleich Vermittler sein kann, geriet bereits mit Vorlagenbeschluss des BGH vom 15. Oktober 2020 (Az. I ZR 8/19) ins Wanken. Der BGH fragte den EuGH, ob diese (deutsche) Sichtweise mit EU-Recht – konkret den Vorgaben der Vermittlerrichtlinie (IMD) beziehungsweise der Vertriebsrichtlinie (IDD) – vereinbar ist. Der BGH hält es für möglich, dass die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als „Gruppenspitze“ – entgegen der vorherrschenden Meinung hierzulande – als Versicherungsvermittlung einzuordnen ist.
Während wir weiter gespannt auf eine Antwort des EuGH auf die Frage des BGH warten, entschied der EuGH in einem polnischen Vorlageverfahren im Zusammenhang mit vorvertraglichen Informationspflichten, dass die Versicherungsnehmerin einer Gruppenversicherung als Versicherungsvermittler einzuordnen ist.
Beitrag abrufbar (mit einem Premium-Abo):

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23. März 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung nach dem BGH-Urteil: Wie geht es weiter?
In der aktuellen März-Ausgabe der AssCompact (Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement) erläutert NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, LL.M. das Grundsatzurteil des BGH vom 26. Januar 2022 und blickt auf eine mögliche Maklerhaftung. Wenn der Versicherer nicht zahlt - dann vielleicht der Makler?
"Es ist mit Fällen zu rechnen, in denen Versicherungsnehmer versuchen werden, Versicherungsmakler in Regress zu nehmen. Eine Klagewelle - vergleichbar mit der aktuellen gegen die Betriebsschließungsversicherer - ist indes unwahrscheinlich", schreibt Czeremuga.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in AssCompact 3/2022, S. 118 ff., oder online unter dem nachfolgenden Link:

Foto: Franklin Berger - franklinberger.de

17. März 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn die Zeit drängt - Streitpunkt Betriebsunterbrechung
Nichts geht mehr: Betriebsunterbrechungen sind ein Szenario, das aus Sicht von Unternehmen – gleich welcher Branche sie angehören – zu den gefährlichsten Unternehmensrisiken gehören.
In einem Beitrag für die aktuelle März-Ausgabe der Versicherungspraxis, der Fachzeitschrift für die versicherungsnehmenden Wirtschaft des GVNW, beleuchtet NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, LL.M. ausgewählte Streitpunkte in der Regulierung von Unterbrechungsschäden.

Bild (``Mind the gap``) von Greg Plominski auf Pixabay

8. März 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Cyberversicherung

Cyberschutz: Vom Betroffenen zum Akteur werden
Unternehmen benötigen Cyberversicherungen mehr denn je. Doch die weltweite Entwicklung von Cyberrisiken wird sehr wahrscheinlich dazu führen, dass die Anbieter der Deckungen ihren Leistungsumfang weiter einschränken werden. Kriegsausschlüsse und Einschränkungen in der Versicherung von Lösegeldzahlungen sind hierfür Beispiele: „Die Streitigkeiten zwischen den Marktteilnehmern werden zunehmen“, prognostiziert NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, LL.M. in seiner aktuellen Kolumne für den Versicherungsmonitor.
Die Versicherungswirtschaft scheut die Übernahme von systemischen Risiken - hierzu gehören auch Cyberrisiken - und reagiert mit Leistungseinschränkungen. „Perspektivisch brauchen wir deshalb eine Debatte über ergänzende Ansätze zur Absicherung von systemischen Risiken“, schreibt Czeremuga.
Ein Ansatz könnte sein, systemischen Risiken auch systemisch – gewissermaßen gemeinschaftlich – zu begegnen. Bei anderen systemischen Gefahren wie Terror haben Versicherungswirtschaft und Staaten Modelle gefunden. Ein diskutierter Lösungsansatz um Cyberrisken zu versichern, ist das Modell einer Public Private Partnership. „Die deutsche Wirtschaft sollte nicht versäumen, sich an der Diskussion zu beteiligen, eigene Interessen zu wahren und die Entwicklung mitzugestalten. Es gilt, vom Betroffenen zum Akteur zu werden – auch in Sachen Cyber,“ mahnt Czeremuga.
Beitrag abrufbar hinter einer Bezahlschranke

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3. März 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Cyberversicherung I D&O-Versicherung

Trends in Cyber und D&O: Es wird ungemütlich
In der aktuellen März-Ausgabe der Versicherungswirtschaft blickt unser Gründungspartner Cäsar Czeremuga, LL.M. auf Trends in der Cyber- und D&O-Versicherung.

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18. Februar 2022 I Christian Drave, LL.M.

Cyberversicherung

Cyberrisiken: Steht die Wirtschaft bald allein im Regen? PPP in Sachen Cyberrisken - Ein Aufruf
Cyberrisiken haben das Potenzial, global ganze Wirtschaftssektoren zu schädigen und absolute Spitzenschäden zu verursachen. Sie sind systemische Risiken. Sind Cyberrisiken bald unversicherbar? Das muss nicht sein. Es braucht aber neue Ansätze. Um Cyberrisiken zu versichern, könnte das Modell einer Public Private Partnership (PPP) einen Lösungsansatz bieten.
Ein Aufruf von NORDEN-Partner Christian Drave.

Foto: Franklin Berger - franklinberger.de

8. Februar 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Betriebsschließungsversicherung I Covid-19

BSV-Urteil des BGH: Wie geht es weiter?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Januar 2022 sein erstes Urteil zum strittigen Versicherungsschutz für pandemiebedingte Betriebsschließungen gesprochen. Dem klagenden Versicherungsnehmer stehen danach keine Ansprüche aus seiner Betriebsschließungsversicherung (BSV) zu. Mittlerweile liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor. Eine herbe Enttäuschung für viele Betriebe.
„Für viele betroffene Betriebe hat das BGH-Urteil Rechtsklarheit gebracht – aber beileibe nicht für alle. Die Auseinandersetzung zwischen Versicherern und ihren Kunden wegen pandemiebedingter Betriebsschließungen wird uns noch eine ganze Weile begleiten“, schreibt NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, LL.M. in seiner aktuellen Kolumne für den Versicherungsmonitor.
Wie geht es weiter? Droht als nächstes eine Klagewelle gegen Makler?
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1 February 2022

D&O insurance

NORDEN advises Delivery Hero
NORDEN advises Delivery Hero legally and strategically on international D&O insurance issues.
Delivery Hero is the world’s leading local delivery platform, operating its service in over 40 countries across Asia, Europe, Latin America, the Middle East and North Africa. The company started as a food delivery service in 2011 and today runs its own delivery platform on four continents. Headquartered in Berlin, Germany, the company has more than 27,000 employees. Delivery Hero is listed on the Frankfurt stock exchange since 2017, and became part of the leading index DAX (Deutscher Aktienindex) in 2020.
NORDEN partners Cäsar Czeremuga, LL.M. and Christian Drave, LL.M. have been advising Delivery Hero since last year.

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26. Januar 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Betriebsschließungsversicherung I Covid-19

Erstes BGH-Urteil zu BSV: Bundesrichter entscheiden gegen Versicherungsnehmer
"Das ist ein sehr enttäuschendes Urteil für viele Hundert Betriebe," erklärt NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, LL.M. gegenüber der Süddeutsche Zeitung. Für die Ertragsausfälle, die ihnen während der Corona-Lockdowns entstanden sind, müssen ihre Versicherer in vielen Fällen nicht aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Positiv sei, dass der BGH nicht der Argumentation der Versicherer gefolgt ist, dass nur solche Gefahren versichert seien, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren ("intrinsische Gefahren"), betont Czeremuga. Damit besteht für Versicherungsnehmer noch Hoffnung auf Versicherungsleistungen, die sogenannte dynamische Klauseln in ihren Versicherungsverträgen haben.
Den vollständigen Bericht der Süddeutschen Zeitung finden Sie unter dem nachfolgenden Link (Button: "SZ"). Nachfolgend verlinkt sind weitere Berichte der Legal Tribune Online und AssCompact mit Ersteinschätzungen von Cäsar Czeremuga, der als Beobachter an der BGH-Verhandlung teilnahm. Ein Video mit der Urteilsverkündung des BGH in voller Länge haben wir ebenfalls für Sie verlinkt.
In Kürze folgt hier eine ausführliche Zusammenfassung und Einschätzung des BGH-Urteils.

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20. Januar 2022 I Christian Drave, LL.M.

Internationale Versicherungsprogramme

Herausforderungen bei der Umdeckung internationaler Industrieversicherungen
Pandemie, Naturkatastrophen, täglich neue Ransomwareattacken. Die Reaktion vieler nationaler Versicherer, wie auch Programmversicherer: Bedingungseinschränkungen, Prämienerhöhungen, Kapazitätsbeschränkungen. Im Rahmen der Renewals kamen internationale Versicherungsprogramme und Policen wieder auf den Prüfstand – und wurden häufig nicht wie einmal etabliert weitergeführt. Unternehmen und Makler sind gezwungen umzudecken oder neu zu strukturieren.
In einem Gastbeitrag für Trust Risk Control diskutiert NORDEN-Partner Christian Drave, LL.M. aus Sicht der anwaltlichen Praxis ausgewählte Herausforderungen bei der Umdeckung internationaler Industrieversicherungen.

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19. Januar 2022 I Christian Drave, LL.M.

Cyberversicherung I Kriegsausschlüsse

US-Gericht zu Notpetya-Cyberattacke: Kriegsausschluss greift nicht
Ein interessantes US-Urteil zu der Frage, ob Cyberangriffe unter „klassische“ Kriegsausschlüsse in Versicherungsverträgen fallen. Der US-Pharmakonzern Merck wurde – wie viele Unternehmen weltweit – 2017 Opfer der Cyberattacke mit der Notpetya-Ransomware und erlitt einen Betriebsunterbrechungsschaden von 1,4 Milliarden USD. Der Schaden ist dem Grunde nach gedeckt, entschied ein US-Gericht in erster Instanz. Die Versicherer können sich nicht auf den Kriegsausschluss der Allgefahren-Sachdeckung berufen. Erforderlich sei ein physischer Kriegsakt.
Der Trend zu Cyberwar-Ausschlüssen wird sich fortsetzen – auch hierzulande.
Um diesen Ausschluss ging es in der Entscheidung des Superior Court of New Jersey (DOKET NO.: UNN-L-2682-18):
“Hostile/Warlike Action Exclusion Language Loss or damage caused by hostile or warlike action in time of peace or war, including in hindering, combating, or defending against actual, impeding, or expected attack:
  1. By any government or sovereign power (de iure or de facto= or by any authority maintaining or using military, naval or air forces;
  2. Or by military, naval or air forces;
  3. Or by an agent of such government, power, authority or forces; (...)"

18. Januar 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Cyberversicherung I Betriebsunterbrechungsversicherung

Allianz Risk Barometer 2022
Cybergefahren sind weltweit die größte Sorge für Unternehmen.
Top-Gefahr in Deutschland bleiben Betriebsunterbrechungen, gefolgt von Cybervorfällen und Naturgefahren.

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15. Januar 2022 I Events

Cyberversicherung I D&O-Versicherung

Interaktiver Online-Workshop: Cyberangriff im Unternehmen - Was Entscheider wissen müssen
Am 24. Februar 2022 versetzen wir Sie in die Lage eines Geschäftsführers, dessen mittelständisches Unternehmen von Cyberkriminellen angegriffen wird. Gemeinsam mit den IT-Experten der COMP.net GmbH und den Cyber-Experten von NORDEN durchlaufen Sie die verschiedenen Phasen eines Ransomware-Angriffs. Treffen Sie die richtigen Entscheidungen, um Schäden von Ihrem Unternehmen abzuwenden?

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10. Januar 2022 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Betriebsschließungsversicherung I Covid-19

BGH verhandelt BSV: Hat die Unklarheit ein Ende?
Die Pandemie dauert an. Und gleichermaßen die Unklarheit zur Frage des Versicherungsschutzes für Betriebsschließungen im Zusammenhang mit Covid-19. Nach zwei Jahren Debatte um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) ist die Lage für versicherte Betriebe ernüchternd: eine kümmerliche Regulierungspraxis. Die Folge sind Tausende von Deckungsprozessen vor teilweise überlasteten Gerichten über ein unzureichend konzipiertes Versicherungsprodukt – und weiterhin keine Klarheit, ob ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Die überwiegende Zahl der Gerichte lehnt Versicherungsansprüche ab. Ändert das der Bundesgerichtshof (BGH) nun?
In seiner aktuellen Kolumne für den "Versicherungsmonitor" blickt NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga auf die erste Verhandlung eines Streitfalls wegen verweigerter Versicherungsleistungen aus einer BSV durch den BGH am 26. Januar 2022.
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6. Januar 2022 I Christian Drave, LL.M.

Betriebsschließungsversicherung I Covid-19

„Wie viel Schaden hat die BSV angerichtet?“
Schadenzahlungen von 916.662633,00 Pfund erhielten Versicherungsnehmer für Betriebsunterbrechungen im Zusammenhang mit Covid-19 bislang unter englischen BU-Versicherungsverträgen. Den Weg bahnte der Supreme Court im von der Aufsichtsbehörde FCA gegen Versicherer geführten Musterverfahren. Eine Folge: Umfragen zufolge wächst in Großbritannien nach dem FCA-Musterverfahren insbesondere im Mittelstand das Vertrauen der Versicherungsnehmer in die Versicherer.
Was funktioniert in UK, was hierzulande mit der Betriebsschließungsversicherung nicht klappt? Eine Analyse für Versicherungswirtschaft, Ausgabe Januar 2022.
Season Greetings

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23. Dezember 2021

Seasons's Greetings
Season’s Greetings and a merry Christmas from us at NORDEN. May everyone have a happy, peaceful and prosperous 2022.
Cyberversicherung

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18. Dezember 2021 I Christian Drave, LL.M.

Cyberversicherung

Smoking Gun: Cyberwar-Ausschlüsse in der Cyberversicherung
Erste Angriffe von staatlichen Akteuren durch Log4Shell:  „Mehrere IT-Sicherheits-Teams berichten von aktuellen Angriffen bezüglich der Log4Shell-Sicherheitslücke. Demzufolge nutzen staatliche Gruppierungen die Schwachstelle für ihre Zwecke aus. Aber auch Cybergangster verteilen bereits Krypto-Miner und sogar Ransomware, um Profit aus der Lücke zu schlagen… Die bisherigen Angriffsversuche waren wohl vor allem Tests. Doch jetzt wird es ernst. Cybercrime und Geheimdienste nutzen die Lücke gezielt für ihre Zwecke“, berichtet heise.de.
Das Thema Cyberwar und Versicherungsschutz wird virulent. Die Risiken von Cyberangriffen, die staatlichen Akteuren zugeordnet werden, steigen. Gleichzeitig scheuen Versicherer vermehrt diese Risiken. Zu den erst kürzlich veröffentlichten Muster-Ausschlussklauseln “Cyber War and Cyber Operation Exclusion Clauses” der Lloyd's Market Association geht es unter dem nachfolgenden Link.
Sicherheitsvorschriften

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13. Dezember 2021 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Feuerversicherung I Sicherheitsvorschriften

Regulierung von Brandschäden: Unklare "Generalklausel" gefährdet Versicherungsschutz
Die Schadensregulierung in der Feuerversicherung wird immer restriktiver und langwieriger. Nach einem Brandschaden kürzen Feuerversicherer oft die Leistung, indem sie behaupten, der Versicherungsnehmer habe nicht alle "gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften" eingehalten.
In seiner dritten Kolumne für den "Versicherungsmonitor" kritisiert NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, dass diese "Generalklausel" Versicherte im Unklaren lässt, welche Vorschriften sie genau einzuhalten haben. Sie sei intransparent und daher unwirksam, wie das OLG Schleswig bestätigt (Beschluss vom 18. Mai 2017, Az.: 16 U 14/17). Czeremuga meint, dass dem OLG Schleswig bald weitere Gerichte folgen werden.
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3. Dezember 2021 I Christian Drave, LL.M.

Cyberversicherung

Streitpunkt "Cyber War" und Versicherungsschutz
Reuters berichtet, dass die iPhones mehrerer Mitarbeiter des U.S. State Departments mit der Spyware der israelischen NSO-Gruppe angegriffen wurden. Interessant in diesem Zusammenhang: Angaben von NSO zufolge sollen deren Softwareprodukte grundsätzlich nur an staatliche Stellen und Intelligence-Akteure geliefert werden.
Können Cyberangriffe Staaten zugeordnet werden, fragt sich ob Versicherungsschutz unter Cyberversicherungen besteht – oder Kriegsausschlüsse greifen. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte die Lloyd's Market Association (LMA) “Cyber War and Cyber Operation Exclusion Clauses”:
  • LMA5564 - War, Cyber War and Cyber Operation Exclusion No. 1
  • LMA5565 – War, Cyber War and Limited Cyber Operation Exclusion No. 2
  • LMA5566 - War, Cyber War and Limited Cyber Operations Exclusion No. 3
  • LMA5567 - War, Cyber War and Limited Cyber Operation Exclusion No. 4
Welche Risiken bleiben versicherbar?

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24. November 2021 I Christian Drave, LL.M.

New Risks

Future urban risks: A challenge indeed not only from an insurance perspective…
“Urban risks are expected to be driven by three main underlying trends: climate change and extreme weather events, smart urbanisation and sociodemographic shifts. (...) Cities have a bigger need and scope for insurance than rural areas. With the rise of city-level risk management, insurance is also set to become more relevant to urban risk mitigation strategies.”
The 22 November 2021 Report published by the Geneva Association provides recommendable insight.

15. November 2021 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Organhaftung I DSGVO

Regresse gegen Geschäftsleiter: Gamechanger DSGVO?
In immer mehr Rechtsbereichen leistet die DSGVO wertvolle Schützenhilfe. Jüngst hat der Bundesgerichtshof die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherer erheblich gestärkt (Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Juni 2021, Az. VI ZR 576/19). In Deckungsstreitigkeiten können Versicherungsnehmer über ihr Auskunftsrecht wertvolle Informationen und Beweismittel gewinnen. Das ist auch bei Regressen gegen Geschäftsleiter von großer Bedeutung. Werden ehemalige Geschäftsleiter nach ihrem Ausscheiden für Fehler in der Unternehmensführung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, geraten sie regelmäßig in Beweisnot.
In einer weiteren Kolumne für den "Versicherungsmonitor" beleuchtet NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga, wie datenschutzrechtliche Ansprüche Geschäftsleitern künftig helfen könnten, relevante Informationen und Beweismittel zu ihrer Verteidigung zu erlangen.
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12. November 2021 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Elementarschadenversicherung

Starkregen, Hochwasser und Co: Pflichtversicherung für Elementarschäden auf dem Prüfstand - Was sind Herausforderungen für gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer?
Die Justizminister der Länder prüfen "ergebnisoffen" die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden in Privatkunden-Wohngebäudeversicherungen. Gewerbe- und Industrieversicherungen betrifft sie nicht. Die Herausforderungen für Gewerbe- und Industriekunden mit Elementargefahren sind andere.

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10. November 2021 I Christian Drave, LL.M.

Industrieversicherung I Industrie 4.0

Industrie 4.0: Neue Risiken und Versicherungsschutz - eine Herausforderung
Die fortschreitende Vernetzung von Maschinen und Produkten bringt für die Industrie neue Gefahren mit sich. Traditionelle Versicherungslösungen werden diesen neuen Risiken nicht mehr gerecht. Unternehmen, Versicherer und Versicherungsmakler müssen auf diese Herausforderung mit neuen Ideen reagieren.
Ein Beitrag für AssCompact, Ausgabe 11/2021.

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5. November 2021 I Christian Drave, LL.M.

Transportversicherung I Lieferketten I Systemische Risiken

Die Überlastung globaler Lieferketten - betrachtet aus dem All und der Sicht der Transportversicherung 
Haben Sie schon Weihnachtsgeschenke? Die Überlastung der Lieferketten bringt vielfältige Risiken für die Wirtschaft (und das Weihnachtsgeschäft) mit sich, hat aber auch Auswirkungen auf die Transportversicherung.

27. Oktober 2021 I Events

Covid-19-Pandemie

Was sind aktuelle Fragestellungen in der Erst- und Rückversicherung? Was sind mögliche Lehren aus der Pandemie?
NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga und Christian Drave referierten in Münster vor Branchen-Kennern zu ausgewählten deckungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.

© Steffen - stock-adobe.de

15. Oktober 2021 I Events

Wir referieren

Covid-19-Pandemie - Aktuelle Probleme der Erst- und Rückversicherung
Endlich wieder in Präsenz! NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga und Christian Drave freuen sich auf das Seminar von Frau Professorin Pohlmann und der Forschungsstelle für Versicherungswesen (Universität Münster) am 26. Oktober 2021 in Münster. Zusammen mit den Kollegen von DLA Piper - Dr. Gunne Bähr und Dr. Thomas Fausten – beleuchten sie offene Fragen der Erst- und Rückversicherung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Das Programm gibt es hier. Anmeldungen sind noch möglich.

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11. Oktober 2021 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Produkthaftpflichtversicherung I Rückruf I Erprobungsklausel

Ausreichend erprobt, aber nicht zukunftstauglich
In der Produkthaftpflichtversicherung schränken Versicherer ihre Leistungspflicht für nicht ausreichend erprobte Produkte über sogenannte „Erprobungsklauseln“ ein. Ein Deckungsausschluss mit langer Tradition, der in der Schadenregulierung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sein Regelungsinhalt ist unscharf, seine Rechtswirksamkeit fragwürdig – schon jetzt. Endgültig untauglich ist die Klausel für die Zukunft: Zu den Herausforderungen einer Industrie 4.0 passt sie nicht.
In seiner Kolumne für den "Versicherungsmonitor" plädiert NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga dafür, Abschied von "Erprobungsklauseln" zu nehmen und durch neue, zukunftstaugliche Deckungskonzepte zu ersetzen.
Beitrag abrufbar hinter einer Bezahlschranke

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4. Oktober 2021

Legal Eye - Die Rechtskolumne

NORDEN-Partner Cäsar Czeremuga ist neuer Kolumnist beim "Versicherungsmonitor"
Für die Rubrik "Legal Eye - Die Rechtskolumne" der renommierten Online-Fachzeitschrift "Versicherungsmonitor" wird er für NORDEN Rechtsanwälte regelmäßig Beiträge zu Themen des Versicherungsrechts verfassen.

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22. September 2021 I Cäsar Czeremuga, LL.M.

Elementarschadenversicherung

Kommt im Herbst die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?
Die verheerenden Unwetter im Juni und Juli dieses Jahres haben angesichts immenser Schäden und der eher geringen Verbreitung von Deckungen gegen Naturgewalten die Diskussion um verpflichtenden Versicherungsschutz erneut befeuert. Die Bundesregierung lässt die Länder prüfen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. möchte im Herbst Vorschläge unterbreiten, wie sich die Verbreitung von Elementarversicherungen zu risikogerechten Preisen signifikant erhöhen lässt. Das Thema Versicherungspflicht wird Gegenstand der Justizministerkonferenz der Länder im November sein, wie das Finanzmagazin procontra online berichtet.

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17. September 2021

Der Start von NORDEN

Dank an alle, die uns zu unserem Kanzleistart gratuliert haben!
Wir freuen uns sehr über die Reaktionen: begeisternde Gespräche, interessante Interviews, wertvolle Berichte und Kontakte. Ein guter Kurs, finden wir.
NORDEN’s start – thank you all that congratulated us for starting our law firm! We are very happy about all reactions: inspiring talks, interesting interviews, precious posts and contacts. A good course, we think.

© Franklin Berger - franklinberger.de

10. September 2021

Presse über NORDEN

Die renommierten Fachmagazine JUVE und Legal Tribune Online berichten über den Start von NORDEN Rechtsanwälte
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7. September 2021

Kanzleistart

"Neue Kanzlei knöpft sich Industrieversicherer vor"
Unter dieser Überschrift berichtete gestern Abend der "Versicherungsmonitor" über unseren Kanzleistart.
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