Cyberversicherung I D&O-Versicherung
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Auszüge aus einem Beitrag für die Versicherungswirtschaft 3/2022, Seite 24.
In der Cyberversicherung spüren Unternehmen die raue Marktlage, wissen aber häufig nicht, wie sie ihr begegnen sollen. „In dieser angespannten Lage liegt eine Chance für Versicherungsmakler", schreibt Czeremuga. Ein Beispiel sei der Ausbau des Beratungs- und Serviceangebotes, um Kunden durch konkrete Stärkung der IT-Sicherheit widerstandsfähiger gegen digitale Angreifer zu machen, um besseren und preisgünstigeren Versicherungsschutz zu vermitteln – oder, um ihre Kunden überhaupt versicherbar zu machen.
„Die weltweite Entwicklung von Cyberrisiken wird sehr wahrscheinlich dazu führen, dass die Anbieter von Cyberversicherungen ihren Leistungsumfang weiter einschränken werden“, meint Czeremuga. Der Trend geht etwa zu weiten Kriegsausschluss-Klauseln. Ende 2021 hat die Londoner Lloyd's Market Association Musterklauseln veröffentlicht, die weitreichend staatlich gelenkte Cyberangriffe ausschließen. Czeremuga meint: „Bei der aktuell sehr angespannten Marktlage ist es wahrscheinlich, dass Versicherer entsprechende Klauseln auch auf dem deutschen Markt etablieren werden - wobei offen ist, inwieweit solche Ausschlussklauseln den Anforderungen des deutschen AGB-Rechts im Einzelfall dann auch standhalten.“ Auch bei der Versicherung von Lösegeldzahlungen drohe ein restriktiveres Zeichnungsverhalten der Versicherer. Und auch das Thema "Silent Cyber" bleibe „laut“, so Czeremuga.
Die erweiterten Ausschlüsse und reduzierten Deckungsumfänge in der Cyberversicherung würden sich auch auf die D&O-Sparte auswirken. „Mit der Zunahme von nicht vollständig gedeckten Cyberschäden müssen Führungskräfte auf der Hut sein“, meint Czeremuga. Unternehmensleiter seien für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich. Komme es hier zu Versäumnissen, stelle sich die Frage nach einer Haftung des Managements.
Während es in den vergangenen Jahren Unternehmen und Industriemaklern gelang, den Deckungsumfang der D&O recht großzügig zu erweitern – und Versicherer mitgingen, geht der Trend der Anbieter dazu, ihre Produkte auf den ursprünglichen Kern der D&O-Versicherung zurückzuführen. Die Sorge der Versicherer: Die D&O entwickelte sich zunehmend zu einer Art Notfall-Deckung, die kundenseitig aktiviert wird, wenn andere Deckungen nicht greifen. „Dabei sind Manager auf einen starken D&O-Versicherungsschutz angewiesen – denn für sie verschärft sich die Haftungslage“, so Czeremuga. „Insolvenzrisiken werden wieder zunehmend in den Fokus geraten. Perspektivisch werden Themen wie ESG, „Greenwashing“, Klimawandel und Lieferkettengesetz die Haftungslage für Entscheider weiter verschärfen“, prognostiziert Czeremuga.
Ihr Ansprechpartner:
Cäsar Czeremuga, LL.M.
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