Insolvenzen I D&O
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Auszug aus einem Beitrag für "Legal Eye - Die Rechtskolumne" des Versicherungsmonitor.
Ukraine-Krieg, auslaufende Corona-Staatshilfen, Lieferengpässe, steigende Energiekosten: Es droht eine Zunahme von Unternehmens-Insolvenzen – und damit eine steigende Zahl von Schadenersatzprozessen gegen verantwortliche Manager.
Verschiedene Akteure lassen dabei auch D&O Schäden ansteigen.
Insolvenzverwalter
Schadenersatzforderungen gegen verantwortliche Unternehmensleiter können die Insolvenzmasse im erheblichen Umfang mehren. Häufig macht aber erst der dahinterstehende Deckungsanspruch gegen den solventen D&O-Versicherer die Anspruchsverfolgung werthaltig.
Aufsichtsräte
25 Jahre nach der Grundlagenentscheidung des BGH im Fall ARAG/Garmenbeck bestätigte das OLG Hamm jüngst im Arcandor-Urteil (Az. I-8 U 73/12) einmal mehr die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats, wenn Schadenersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder pflichtwidrig nicht geltend gemacht werden. Dies könnte gerade im Vorfeld einer Insolvenz dazu führen, dass vermehrt Ansprüche gegen Vorstände erhoben werden.
Prozessfinanzierer
Besonders prominent im Kontext der Wirecard-Insolvenz, dürften Prozessfinanzierer künftig eine noch bedeutendere Rolle einnehmen als schon jetzt – auch und gerade im Kontext mit Insolvenzen. Im Fall Wirecard sammelten Prozessfinanzierer Zehntausende von geprellten Anlegern ein. Die Präsenz von Prozessfinanzierern dürfte das „Exposure“ von Vorständen und Ihren D&O-Versicherern weiter befeuern. Prozessfinanzierer können aber auch eine „begrenzende“ Rolle einnehmen: Einer Entscheidung zur Finanzierung geht eine eigene „Due Diligence“ beziehungsweise eine rechtliche Prüfung der Haftungsaussichten durch den Finanzierer voraus.
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