Unterversicherung
Die inflationsbedingte Unterversicherung liegt bei 40 % aller kommerziellen Sachversicherungsverträge.
Diese alarmierende Feststellung ergab Berichten zufolge eine Befragung für den englischen Markt (Beitrag hier - Paywall).
Und hierzulande?
Die Inflationsrate lag im November 2022 bei 10,0 % (Quelle). Das entspricht etwa dem EU-Durchschnitt und auch der Situation in UK.
Die Prognosen für die kommenden Jahre sind verhalten positiv (hier lesen).
Das Risiko: Unterversicherung - die Inflation erodiert den Versicherungsschutz. Beispiele:
Sachversicherung
Inflationsbedingt steigende Preise für Energie, Roh- und Baustoffe schmälern nicht nur die Gewinnmargen der Unternehmen. Sie „verteuern“ die Wiederherstellung im Schadenfall. Vereinbarte Versicherungssummen bilden diese Kostenrisiken oft nicht ab. Mögliche Folge: Unterversicherung – und damit nur anteilige Versicherungsleistung im Schadenfall.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Inflationsbedingt steigende Kosten verteuern auch Betriebsunterbrechungsschäden: Die darunter versicherten „laufenden Kosten“ der wirtschaftlichen Tätigkeit haben ein relevant höheres Niveau als häufig bei Abschluss des Versicherungsvertrages angenommen. Mögliche Folge: Nicht nur „Prämien-Shortfall“ beim Versicherer, sondern vor allem potenzielle Unterversicherung beim Versicherungsnehmer.
Was können Versicherungsnehmer tun?
- Bestehende Versicherungssummen überprüfen und ggf. anpassen.
- Resilienz stärken: Je weniger hoch potenzielle Schadenwahrscheinlichkeit und Schadenhöhe, desto „besser“ das Risiko aus Sicht des Versicherers. Gutes Riskmanagement kann auch die Auswirkungen der Inflation (teilweise) abfedern.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Drave, LL.M.
Rechtsanwalt I Partner
Master of Insurance Law
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
T + 49 211 822 68 09-2
E christian.drave@norden-legal.de