20. Oktober 2022 I Lesezeit: 3 Minuten
Renewals I Internationale Versicherungsprogramme
Die Renewals – alte und neue Hürden
Bild © Erik_AJV - stock.adobe.com
von Christian Drave, LL.M.

Die Renewals sind in vollem Gange. Wie erwartet, stehen sie im Eindruck der letzten Schadenjahre und der globalen Risikoentwicklung – mit Klimakrise, Krieg und Kalamitäten unterschiedlichster Art. Dabei ist vor allem die (Neu)Konzeption und Umdeckung internationaler Versicherungsprogramme bzw. -verträge anspruchsvoll. Dies zeigt sich auch aktuell im Zusammenhang mit den Renewals. Dazu im Folgenden einige Aspekte aus der Praxis.

Problemfeld: Ausschlüsse

Ein internationales Versicherungsprogramm umfasst regelmäßig Lokalpolicen und eine Masterpolice. Ein stimmiges Zusammenspiel von Mastercover und Lokalpolicen zu schaffen, ist generell eine Herausforderung. Dies gilt erst recht, wenn beispielsweise der führende Versicherer oder auch einzelne Mitversicherer Änderungen verlangen: So wollen namhafte Versicherer keine Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken mehr decken. Ebenfalls die Cyberversicherung betrifft die Diskussion um Kriegsausschlüsse (Cyber War / Cyber Operation Clauses), befeuert natürlich durch den Ukraine-Krieg und nicht zuletzt durch die Ankündigung von Lloyd’s, ab 2023 Cyberrisiken nur noch mit entsprechendem Ausschluss zu zeichnen. Hier gilt es, stimmige Regelungen zu finden.

DIC – Vorsicht beim Auffangschutz

DIC („Difference in Conditions“/Konditionsdifferenz)-Klauseln in der Masterpolice können auffangen, wenn lokale Deckungen ein gegenüber dem Mastervertrag geringeres sachliches Deckungsniveau bieten. Doch auch hier gilt es zu koordinieren und zu bedenken: Der führende Programmversicherer gibt sein Leistungsversprechen, ergänzend auch über eine Konditionsdifferenz-Klausel einzustehen, immer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer bestimmten Informationsgrundlage. Schert nun in der Folge ein Versicherer aus, ergeben sich danach Änderungen bei lokalen Deckungen, die den Mastervertrag über die DIC-Klauseln betreffen können. Hier ist Vorsicht geboten.

FinC, Sanktionen und Versicherungscompliance

Entsprechendes gilt für Klauseln im Mastervertrag, die das Finanzinteresse decken. In Zeiten zunehmender Unsicherheiten und Sanktionen kommt Financial Interest-Klauseln („FinC“) Bedeutung zu. Wie diese Klauseln im Einzelfall funktionieren, und ob sich die Versicherer im Schadenfall „dazu bekennen“ (können), sollten Unternehmen auch im Zusammenhang mit den Renewals im Blick halten. Denn hier und da scheint es für Versicherer ein schmaler Grat zu sein über die FinC-Klausel Schadenzahlungen zu leisten oder aber sich auf Sanktionsklauseln zu berufen, die angesichts des Ukraine-Krieges allgegenwärtig sind. Insoweit schwingt hier für Versicherungsnehmer und für Versicherer immer auch die Frage der Versicherungscompliance mit.

Mitversicherung und Exzedenten

Es wird nicht eben einfacher, notwendige Kapazitäten zu erhalten. Diese Erfahrung machen viele Unternehmen in der aktuellen Erneuerungsrunde, nicht nur in Sachen Cyber. Das bedeutet oftmals aber auch, dass neue Partner und neue Strukturen gefunden werden müssen. Ein manchmal fehlerträchtiges Unterfangen. Vor allem dann, wenn eben nicht zu „angestammten“ Bedingungen oder in der Exzedentenversicherung „following form“ fortgeführt wird. Nicht immer werden dabei Deckungslücken vermieden. So bereitet es immer wieder Schwierigkeiten, wenn ein Exzedent (oder einer von mehreren Mitversicherern eines Layers) im Turm abspringt und nicht direkt ersetzt werden kann. Wie verhält es sich dann mit den nachfolgenden Exzedenten und deren „Attachment Point“? Wie greift der Versicherungsschutz dann „im Anschluss“ an die vorangehenden Deckungen, wenn keine „Drop-down-Deckung vereinbart ist? In der Tat kommt es in der Praxis vermehrt zu Diskussionen im Zusammenhang mit Exzedentenversicherungen – sind sie doch gerade bei Großschäden angesprochen (sei es in der D&O-Versicherung, der Cyber- oder auch der Produkthaftpflichtversicherung). Nicht alle Problemsituationen können vorweggenommen werden. Doch eine Sorgfalt beim Renewal – trotz aller Hektik (und in dem Wissen, dass z.B. die Policierung ewig dauern kann), hilft über mache Hürde.

Ihr Ansprechpartner:

Christian Drave, LL.M.

Rechtsanwalt I Partner
Master of Insurance Law
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

 

T + 49 211 822 68 09-2
E christian.drave@norden-legal.de

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